Unsere Leistungen erfolgen im Rahmen der für Buchhalter zulässigen Tätigkeiten nach § 6 StBerG. Wir erbringen keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung, keine Erstellung von Jahresabschlüssen und keine Steuererklärungen. Die steuerliche Beurteilung, Deklaration und Abschlussarbeiten erfolgen durch Ihren Steuerberater oder eine entsprechend befugte Stelle. Nach § 6 StBerG sind insbesondere das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen unter bestimmten Voraussetzungen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen ausgenommen.