Laufende Geschäftsvorfälle werden im Rahmen der zulässigen Tätigkeiten nach § 6 Nr. 3 StBerG vollständig, sorgfältig und nachvollziehbar gebucht.
Wir halten die laufende Buchhaltung strukturiert aktuell. So entstehen verlässliche Daten für Auswertungen, Rückfragen und die weitere Bearbeitung durch den Steuerberater.
